Innsbruck, am 11.10.2008
Der Dreh mit den 2% Rezeptgebühren!
Wer hat sie nicht gehört, die vollmundigen Verkündigen des Noch-Bundeskanzlers und seinem Sozialminister. Den Menschen muß schnell geholfen werden. Daher senken wir die Rezeptgebühren. Ab dem 1. Jänner 2008 brauchen nur mehr 2% vom der Netto-Jahrespension bezahlt werden.
Ein Beispiel:
Pens.: 572,40 monatl.
SV Beitr. : 29,19
543,21 mal 12 = 6.518,522 davon 2% = 130,3704€
Im August reklamierte ich die 2% bei Minister Buchinger. Als Antwort kamen Paragraphen und der Hinweis, die Sache wird an die TGKK weitergeleitet. Von dort kam dann postwendend die Aufklärung:
Mit Stand April 2008 sind auf dem Rezeptgebührenkonto bezahlte Rezeptgebühren von € 100,80 ausgewiesen. Bei einer Obergrenze von € 179,28 ist damit die Bezahlung von 16 Rezeptgebühren offen. Das könnte zum jetzigen Zeitpunkt bereits erledigt sein, weil die Apothekenabrechnungen bzw. die damit verbundene EDV-Verarbeitung auf dem REGO-Konto zeitlich hinterher hinkt.....
Also ging ich im August 08 auf die Apotheke, holte mir den Auszug und schickte diesen an die TGKK.
Dieser Auszug bestätigte mit dem Datum vom 05.08.08 Geamtrezeptgeb.: € 163,20.
Meine pers. Aufzeichnungen ergeben am 11.10.08, ca 297.-€ bezahlte Rezeptgebühren!
Bei einer Pension von 572,40 €, eine Obergrenze von 179,28€ einzuziehen, das sind 2.466,94 ATS, da von schneller Hilfe zu sprechen ist von Gusenbauer und Buchinger doch sehr wagemutig. Noch dazu wo auf chronisch Kranke bzw. Dauermedikamente kein Bezug genommen wird.
Manfred Kremser
Innsbruck

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