Damals gab es zur Institutionenreform einen Verfassungskonvent und wurde über die Sinnhaftigkeit des Bundespräsidenten gestritten. Schon vor Beginn des Konvents war klar: Wahlrecht und Föderalismus stehen ebenda nicht zur Diskussion. Trotzdem vorgebrachte Veränderungsargumente glichen zu 99,9 Prozent jenen, die heute in der Zeitung stehen.
Zugleich hat Heinz Fischer 2012 kein Jota mehr oder weniger Kompetenzen als vor acht Jahren. Dabei wollten er und sämtliche Vorgänger aktive Präsidenten werden. Das entspricht der konstitutionellen Machtfülle, weil die Alpenrepublik ein semipräsidentielles System darstellt. Bloß realpolitisch ist die Staatsspitze ohnmächtig.
Die Republik verfällt in Schockzustände, sobald Hofburgbewohner nicht würdige Frühstücksdirektoren sind. Wir wollen manierliche Vertreter im Ausland und vielleicht psychologisch bis psychiatrisch geschulte Vermittler im Inland. Das ist in der Tat unnötig und ein Grund zur Abschaffung des Amts.
Doch muss der Bundespräsident - warum eigentlich findet sich keine parteiunabhängige Frau? - Gegengewicht zu Parlament und Regierung sein. Letztere bestimmt ohnehin mit Mehrheit und Klubzwang im Nationalrat als Verwaltungsorgan die Gesetzgebung. Kontrollfunktionen des Präsidenten dürfen daher nicht durch Angstschleier gesehen werden, weil sie in Krisensituationen wichtig sind.
Werden Bundeskanzler und Minister nämlich nicht ernannt, sondern wie bis 1929 von den Abgeordneten gewählt, so ist der Staat in Hand der Parteien. Nach jeder Wahl brauchen wir einen Präsidenten für den Verzicht auf aus Parteibrillensicht gute und staatspolitisch schlechte Regierungsmitglieder. Thomas Klestil lässt mit eisiger Miene grüßen. Umgekehrt ist kaum zu befürchten, dass Fischer & Co. Lugnertypen zum Kanzler machen oder im Hurrastil Regierungen entlassen.
Der Präsident könnte freilich mehr Kompetenzen haben. Was ist mit Informationspflichten der Regierung ihm gegenüber? Das als Basis für Ansprachen zur Lage der Nation jenseits von Neujahrsworten. Warum nicht vor der Beurkundung von Gesetzen diese auf präsidiale Initiative durch den Verfassungsgerichtshof inhaltlich prüfen lassen? So wäre reformerisch sogar die Option eines aufschiebenden Vetorechts denkbar.
Kein Amtsinhaber würde deshalb Zwischenrufer sein oder Gesetze mutwillig blockieren. Ein starkes Staatsoberhaupt kann bessere Macht- und Qualitätskontrolle bedeuten. Bei einem Reformtempo à la Proporz allerdings - für dessen Abschaffung sind 54 Jahre die Rekordzeit der Zweiten Republik - haben wir frühestens 2066 entweder ein gestärktes oder gar kein Präsidentenamt.



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