Standpunkt

Ausgewählte Kommentare aus der SN-Redaktion zu den Themen des Tages.

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Neues von Ronald Escher

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Wenn  Berufsrichter  urteilen,  so müssen sie begründen, warum  der Angeklagte schuldig erkannt wurde und was die Würdigung der Beweise ergeben hat. Nur die Geschworenen, die Laienrichter, müssen das nicht - obwohl sie über  Schuld in  den  schwersten Fällen urteilen und die höchsten  Strafen verhängen.

 

 
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Im Salzburger Prozess  gegen  einen  Arzt  mit  der  Todesspritze  ging es um mehr als das  Urteil:  Es ging um das Prinzip.

 

 
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Kaum ein anderer Prozess hat in den USA die Emotionen so hochgehen lassen wie der Fall des O.J. Simpson, der einst ein Superstar war. Doch für ihn hat scheinbar stets ein anderes Recht gegolten als für „normale Menschen".
Seine Verhaftung 1994 nach einer Verfolgungsjagd wirkte wie ein inszeniertes TV-Spektakel. Im Mordprozess waren die Indizien erdrückend. Doch die schwarze Jury sprach Simpson frei. 16 Monate später erkannte ihn eine Jury ohne schwarzes Mitglied für schadenersatzpflichtig und haftbar. 
 
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Über Sinn oder Unsinn der aktuellen Geschworenengerichtsbarkeit wird immer erst nachgedacht, wenn Irritationen auftreten. Dann heißt es: Bald wird etwas geändert. Passiert ist bisher nichts.
 
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Politik ist ein Geschäft der besten Köpfe, hört man. Also darf man gespannt sein, welcher kluge  und besonnene Kopf, der keine Ohren für populistische Zurufe hat, wohl aber Gespür für öffentliches Vertrauen, künftig die Geschicke der unabhängigen Justiz leiten wird.
 
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Wie schon das freisprechende Urteil im Salzburger Prozess um die  Seilbahnkatastrophe von Kaprun  2004/05 hinterlässt auch das Urteil vom Dienstag im Traunsteiner Verfahren um den Einsturz der Eishalle von Bad Reichenhall ein tiefes Unbehagen. Parallelen drängen sich auf:
Da wie dort ging es um einen viele Jahre zurückliegenden „Urschaden", der erst viel später, begünstigt durch fatale Umstände, zur Katastrophe führte. Da wie dort wurde von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf   seinerzeitiger  Sorgfaltsverletzung und  Schlamperei  erhoben und nun als Fahrlässigkeit gewertet.

 
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Im Zuge der Koalitionsgespräche  zwischen SPÖ und ÖVP wird gemunkelt, dass das Justizressort unter SPÖ-Ministerin Maria Berger als „Tauschobjekt" zur Disposition stünde.
Das muss erstaunen,  außer, man sähe  den Zwang,  die  sozialdemokratische Justizpolitik an sich zu korrigieren.

 

 
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Dass Angeklagte versuchen, Schuldvorwürfe auf andere abzuwälzen, ist in Gerichtssälen nichts Neues. Selten ist jedoch, dass Angehörige, die ihre Lieben verloren haben und deren Interessen - als „Privatbeteiligte" oder „Nebenkläger" - mit jenen der Staatsanwaltschaft verbunden sind, für die Angeklagten Verständnis zeigen, sie sogar „entschulden". Diese seltsame Allianz des Unmuts zwischen Verteidigung und Nebenklage manifestierte sich nun am Ende des Prozesses um den Einsturz der Eishalle.
 
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Das hörte man nicht zum ersten Mal, dass sich ein Mörder vor das Gericht hinstellt und versucht, seine  krause Gedankenwelt plausibel zu machen. Der Akademiker Reinhard St. verschanzte sich hinter seiner Nihilisten-Bibliothek, um sich nicht seiner Tat stellen zu müssen, für die er als zurechnungsfähig gilt. Da war dann aber noch die Hacke, mit der er innerhalb von elf Stunden seine Familie ausgerottet hatte. Er hat sie vorher nicht gefragt, ob sie seiner „Philosophie" folgen können, er entschied gemäß seiner eigenen Gefühlswelt , seines Versagens, über  ihr Leben.   Grausam.   Überheblich. Egoistisch. Extrem erbärmlich.
 
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Freispruch für alle fünf Angeklagten im Welser Neonazi-Prozess Mittwochnacht: Da schau her! Vielleicht hat der Staatsanwalt mit  der Anklage nach 3a des NS-Verbotsgesetzes die Laienrichter verschreckt: Schon oft haben  Geschworene beim  Strafrahmen (10 bis 20 Jahre)   „kalte Füße" bekommen, selbst wenn die Strafen  regelmäßig weit darunter liegen. 
 
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