Standpunkt

Ausgewählte Kommentare aus der SN-Redaktion zu den Themen des Tages.

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Neues von Andreas Widmayer

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Was, der H. hat eine Depression? Na ja,  ein bisserl mit den Nerven hat's eh ein jeder. Vielleicht will er auch nicht mehr arbeiten."
Gerade auf dem Land, wo auch noch fast jeder jeden kennt, wird eine psychische Erkrankung oft nicht als Krankheit  akzeptiert. Ein psychisch Kranker wird als Simulant dargestellt. Oder als „verrückt". Oder  als einer, der sich das „einbildet".
 
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David gegen Goliath

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Die neue Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) sei eine wirkliche „Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft, ein echtes Kompetenzzentrum". Damit zeige die Justiz, „dass es uns ernst ist mit der Korruptionsbekämpfung". - Das sagte Justizministerin Beatrix Karl im September gegenüber Medien.
Schön gesagt. Und schön, wenn's so wäre.
 
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Die neue Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) sei eine wirkliche „Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft, ein echtes Kompetenzzentrum". Damit zeige die Justiz, „dass es uns ernst ist mit der Korruptionsbekämpfung". - Das sagte Justizministerin Beatrix Karl im September gegenüber Medien.

 
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Im (neuen) Steuerhinterziehungsprozess gegen einen Ex-Bordellchef ließen zwei Dinge die Prozessbeobachter ungläubig staunen.
 
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Sehr freundlich, ausgeglichen, liebevoll: So wurde Olaf H. im Prozess von Leuten aus seinem privaten Umfeld beschrieben. Olaf H., ein gut verdienender Manager. Hochintelligent. Mit dem Strafgesetz war er nie in Konflikt geraten.
 
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Es liegt in der Natur der Sache, dass Verteidiger für ihre Mandanten Milde fordern. Aber im Fall  jenes 18-Jährigen eine gänzlich bedingte Haftstrafe zu beantragen, der in einem Berliner U-Bahnhof im Rausch grundlos einen Mann niederschlug und ihm mehrmals wuchtigst gegen den Kopf trat, kam einem weiteren Schlag ins Gesicht des Opfers gleich. 
 
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Mut eines Bürgers. So lässt sich der Begriff „Zivilcourage" übersetzen. Diesen Mut bewies ein Lungauer, der in finsterer Nacht hörte, wie ein Mann ein weinendes Mädchen traktierte und mit dem Umbringen bedrohte. Im (irrtümlichen) Glauben, das Mädchen befinde sich in den Fängen eines Verbrechers, möglicherweise eines Vergewaltigers, schritt er ein.

 
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Kindermörder Magnus Gäfgen erhält Schmerzensgeld, weil ihn Polizisten mit rechtswidrigen Folterdrohungen bedacht hatten. Dadurch sei er, Gäfgen, der den kleinen Jakob entführt und getötet hatte, traumatisiert worden.
 
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Dass man für zu Unrecht erlittene Haft im Vergleich weniger Entschädigung erhält als etwa für einen verpatzten Urlaub, ist unerträglich. Waren es früher immerhin 100 Euro, so sind es in Österreich seit heuer nur noch zwischen 20 und 50 Euro, die unser Staat einem Menschen pro Tag gestohlener Freiheit zahlt.
 
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Der Koblenzer Missbrauchsprozess erinnert in seiner schockierenden Dimension an den    Amstettner Inzestfall des Josef F. Hier wie dort bleibt die Frage,  wie jahrzehntelange Horrortaten dieser Art so lang unentdeckt bleiben konnten. Detlef S. etwa lebte in einem 700-Seelen-Dorf. Obwohl schon in den 90er-Jahren einschlägige Hinweise bei den Behörden eingingen, wurde diesen viele Jahre lang nicht mit Nachdruck nachgegangen.
 
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Ein Räuber, der mit einem Messer eine Trafik überfällt und 750 Euro erbeutet, erhält sechseinhalb Jahre Haft (nicht rechtskräftig); demgegenüber bekommt der Finanzbetrüger Wolfgang Auer-Welsbach, der 12.500 Anleger um unglaubliche 450 Mill. Euro schädigte, acht Jahre. - Der Salzburger AK-Präsident Siegfried Pichler verglich diese zwei Urteile in einer Aussendung und tat als Überschrift erzürnt kund: „Hohe Strafen für kleine Ganoven, relativ niedrige für Finanzbetrüger"
 
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Mehrmals hatten die Behörden einen Steirer schon bestraft, weil er betrunken mit dem Auto gefahren war. Geholfen hat es nichts. Nach durchzechter Nacht und drei Stunden Schlaf - wohl um sein Gewissen zu beruhigen - setzte sich der 23-Jährige wieder hinters Steuer - die Freundin auf dem Beifahrersitz. Mit 1,6 Promille Restalkohol kam er von der Straße ab - Frau und Lenker wurden schwer verletzt. Jetzt muss der unbelehrbare Alkosünder ein halbes Jahr ins Gefängnis. Auch wenn die Gerichte unbedingte Haft über Alkolenker bislang eher nur dann verhängten, wenn ein Mensch sterben musste, ist das Urteil ein richtiges Signal: Wenn Führerscheinentzüge und Geldbußen keine Wirkung zeigen, dann vielleicht der Freiheitsentzug. Im Gefängnis hat man viel Zeit zum Nachdenken. Und zum Umdenken.
 
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Eigentlich kann man nur noch den Kopf schütteln:  Seit Jahren warnen Polizei, Medien und Arbeiterkammer mehr oder weniger „für die Katz'" vor der Teilnahme an betrügerischen Schenkkreisen oder Pyramidenspielen.
 
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Bei allem Verständnis für viele - auch notwendige - Einsparungsmaßnahmen, die das Justizressort für 2011 beschlossen hat: Einsparen auf Kosten von Justizopfern ist ein ebenso falscher wie beschämender Weg.
 
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Menschen, die einem Anwalt Geld anvertrauen, tun dies gerade deshalb, weil sie davon ausgehen dürfen, dass es dort besonders sicher ist.     
 
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 Dreieinhalb Jahre  saß der 75-jährige Helmut Elsner als U-Häftling hinter Gittern. 15 seiner Enthaftungsanträge waren abgelehnt worden. Dass   Elsners U-Haft-Zeit unverhältnismäßig lang war, kann man der Justiz sicher vorwerfen. Nicht nur  wegen Elsners  Erkrankungen und  seines  Alters, sondern auch im Hinblick auf den Umgang der Justiz mit  anderen Bawag-Angeklagten.
 
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Die Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa lässt sich nachvollziehen. Auch wenn es ein  mildes  Urteil ist. 
 
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Das richtige Signal

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Bereits zwei Mal hatte eine Steirerin schwer betrunken mit ihrem Auto Unfälle verursacht und ihren Führerschein abgeben müssen. Dass sie dabei andere Menschen einer tödlichen Gefahr ausgesetzt hat, ist der Alkolenkerin über Jahre nicht bewusst geworden. Sie setzte sich erneut mit fast zwei Promille hinters Steuer und verschuldete wieder einen Unfall, bei dem dieses Mal ein Mensch sterben musste.
 
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Haft kann künftig zu Hause verbüßt werden - versehen mit einer elektronischen Fußfessel. Strenge Voraussetzungen bestehen zu Recht.

Mit der flächendeckenden Einführung der Fußfessel erhoffe sie sich „ein neues Zeitalter im Strafvollzug". Fast mit Überschwang begrüßt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die ab September bestehende Möglichkeit, Freiheitsstrafen oder U-Haft statt hinter Gefängnismauern im elektronisch überwachten Hausarrest abzusitzen. Diese neue Form der Haft, so die Ministerin, erleichtere den Umstieg des Täters von der klassischen Haft in die „echte" Freiheit. Sie belasse ihn in seiner vertrauten Umgebung und gebe ihm so die große Chance zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Zudem würden Fußfesselträger die vollen Gefängnisse entlasten und dem finanzmaroden Staat weniger kosten als Häftlinge. Sicher: Politiker weisen berufsbedingt wiederholt und fast euphorisch auf die Vorteile von in ihrer Ära umgesetzten Projekten hin. Von möglichen Problemen wird da nicht gern gesprochen. Die Experten in Bandion-Ortners Ministerium haben jedoch viele, weitgehend strenge Anwendungsvoraussetzungen erarbeitet, die die Einführung dieses im Grunde sicher zu befürwortenden, zusätzlichen Sanktionsmittels einer modernen Justiz rechtfertigen. Die Fußfessel wird demnach - anders als manche kritisieren - keine bloße „Häfn-Entleerungsmöglichkeit" und auch kein grenzenloses „Geschenk" an Straftäter sein.
 
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Ist Dominik Brunner selbst schuld an seinem Tod? Anstatt sich schützend vor Schüler zu stellen (und damit letztlich den zwei brutalen Schlägern in den Weg), hätte er doch wegschauen können. Und weggehen.
Ja, vielleicht war Dominik Brunner zu mutig, als er es mit den jungen Männern, die Schüler anpöbelten und ihnen Geld abpressen wollten, aufnahm. Vielleicht hat er das schon  amtsbekannte Duo dadurch noch blindwütiger gemacht.