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Vom "Schadensfall" Kind

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Was vor allem fehlt, ist der gesellschaftliche Konsens, dass Behinderung als Teil des Lebens zu akzeptieren und Hilfe selbstverständlich ist.

Lässt man alle moralischen, ethischen und ideologischen Fragen beiseite, die sich beim heiklen Thema auftun, ob  ein wegen seiner Behinderung unerwünschtes Kind   ein  „Schaden"   ist, bleibt im Kern eines: Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, dass sich Eltern  gezwungen sehen,  auf Schadenersatz zu klagen, um genug Geld für die  Betreuung ihrer behinderten Kinder  zu bekommen. Und es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, dass  Eltern mit behinderten Kindern unter immer größeren Rechtfertigungsdruck kommen, weil sie sich „das antun" und  nicht abgetrieben haben.

Herrschte  Konsens,   dass  Behinderung als Teil des Lebens zu akzeptieren ist und  nie  aus der Welt zu schaffen sein wird, müsste diese zutiefst gesellschafts- und sozialpolitische Frage nicht auf die Justiz abgewälzt werden.  Dann wäre auch so klar, dass denen,  die es trifft, selbstverständlich zu helfen ist.

Wäre, hätte,  müsste: Solange  der Konjunktiv regiert, ist keine erträgliche  Lösung zu finden. Die Justizministerin wagte sich nun vor,  um, wie sie betont,  den Druck von Ärzten und werdenden Eltern (und vermutlich auch Richtern) zu nehmen. Sie will das Schadenersatzrecht so ändern,  dass aus der Geburt eines Kindes   kein Schadensfall mehr abgeleitet werden kann.   Das heißt: Schicken  Gynäkologen  Schwangere nicht  zu jeder erdenklichen pränatalen Untersuchung, wird  bei den Diagnosen eine Behinderung  nicht erkannt, passieren bei der  Information  über das mögliche  Ausmaß einer  Behinderung Fehler,   könnten sie  nicht mehr    dazu verurteilt werden, den  Unterhalt behindert geborener Kinder zu bezahlen.     Das birgt freilich die Gefahr, dass   Eltern  um der besseren Semantik willen,  dass ihr Kind kein „Schaden" ist,   wieder  im Regen stehen gelassen werden.

Die Frauenministerin  ist mit dem  Gesetz aus einem anderen Grund nicht einverstanden: Fehler bei der Pränataldiagnose müssten schadenersatzpflichtig bleiben, denn die Mutter müsse „das Recht haben, sich entscheiden zu können". Eine gefährliche   Argumentation,  hieße das doch,  dass     Pränataldiagnosik  nur als Instrument  der Selektion und damit  erst recht der Diskriminierung behinderter Menschen verstanden wird.

Der „Schadensfall" behindertes Kind wird  die Politik weiter beschäftigen - hoffentlich möglichst  sachlich.  Und hoffentlich beginnt die   Gesellschaft  darüber nachzudenken, wie sie mit  behinderten Menschen umgeht.  

10 Kommentare | Kommentieren

  • Ob eine Vorgangsweise oder Regelung richtig oder falsch ist liegt oft im Auge des Betrachters. Nur weil die Mehrheit eine Meinung vertritt, muß es nicht die richtige sein. Kinder kriegen ist eine rein private Angelegenheit. Jedes Paar muß für sich selbst entscheiden ob es Vorsorgeuntersuchungen macht oder nicht und ob es im Fall einer Behinderung abtreibt oder nicht. Der Staat und die Politik können nicht immer jedem alles vorschreiben oder regulieren.

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    "Eine Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht." Dieser Satz scheint zwar schon abgedroschen, trifft den Nagel in dieser Angelegenheit aber wieder einmal auf den Kopf.
    Wenn ein Kind (mit oder ohne Behinderung) in unserer Gesellschaft als Schadensfall gesehen wird, dann weiß man, wie es um unsere Gesellschaft steht. Die Frage die sich mir stellt ist, wie viele Kinder wurden auf Grund falscher Diagnosen abgetrieben. Ich kenne alleine in meinem Bekanntenkreis 2 Frauen denen gesagt wurde, ihr Kind sei mit hoher Wahrscheinlichkeit behindert und denen somit zur Abtreibung geraten wurde. Beide Frauen entschieden sich gegen die Abtreibung und für das Leben. Beide Mädchen sind gesund - mittlerweile 4 und 11 Jahre alt. Ich bin davon überzeugt, dass Ärzte durch die jetzigen Gesetzeslage gewaltig unter Druck stehen und lieber einmal öfter auf Nummer sicher gehen.
    Ich unterstütze den Vorstoß der Justizministerin. Bin auch der Meinung jede Mutter muss selbst entscheiden, welche Vorsorgeuntersuchen sie macht und wie sie damit umgeht. Aber es muss auf politischer Ebene geregelt werden, wie Familien mit behinderten Kindern gezielt unterstützt werden können. "Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben" das sollte man bei der ganzen Diskussion nicht aus den Augen verlieren!

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    Das Problem liegt, wie auch im ersten und letzten Absatz des Artikels von Frau Baldinger festgestellt wird, deutlich tiefer, nämlich in der Haltung gegenüber Menschen mit Handicap.
    Tatsächlich sind Gesellschaft und Politik gut beraten, die bisherige Haltung zu überdenken, entsprechende Massnahmen zu setzen, und dabei Eltern von Kindern mit Handicap und erwachsene behinderte Menschen aus der Bittstellerrolle zu nehmen. So besteht, anders als bei jedem anderen arbeitenden Menschen, bei der Arbeit in Behinderteneinrichtungen keinerlei Sozial-oder Pensionsversicherung und die Arbeitenden erhalten - auch bei der Herstellung marktfähiger Produkte und bei voller Arbeitswoche - ein so lächerlich geringes “Taschengeld“, daß nicht einmal der Kauf eines einzigen Kaffees pro Tag in einem Salzburger Stadtcafé möglich ist. Jedenfalls entwickelt sich dabei auch eine Zeitbombe: Menschen mit Handicap können, auch bei einem vollen Arbeitsleben in Behindertenbetrieben, bei Erreichen des Pensionsalters nach der geltenden Lage keinerlei soziale Absicherung erarbeiten. Sie werden so nicht nur automatisch zu Bittstellern, obwohl die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Österreich im Gesetzesrang ist - es ist auch keinerlei Budgetvorsorge für die auftretenden Kosten bekannt.

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    Sehr geehrte Frau Inge Baldinger
    erlauben Sie mir bitte zu zwei Punkten Stellung zu nehmen.
    Sie schreiben, dass Behinderung als Teil des Lebens zu akzeptieren ist und nie aus der Welt zu schaffen sein wird, und beenden Ihren Artikel mit dem Satz: Und hoffentlich beginnt die Gesellschaft darüber nachzudenken, wie sie mit behinderten Menschen umgeht.
    Warum stellt eigentlich niemand die Frage nach der Ursache des Auftretens einer Behinderung? Da ergäbe sich doch, dass sie nicht dem Leben zuzuordnen wäre, sondern dem Schicksal. Und, dass sie ist dasjenige, was der Mensch selbst einmal verursacht hat. Weiß man, dass alles das, was die sinnliche Außenwelt als Welt der Erscheinung hervorruft, nicht mitgenommen werden kann in die geistige Welt, dann tritt, wenn nichts für das Bewusstsein nach dem Tode mitgebracht werden würde, der Zustand ein, dass sich uns die geistige Welt immer mehr entzieht. Ohne sie schlägt aber dann bei der Wiedergeburt zum Beispiel unser Herz nicht mehr richtig, unsere Verdauung, die wir nicht selbt regeln können, ginge zurück, und dergleichen mehr würde sich bis ins Physisch-Organische auswirken. Wir verlieren allmählich die Grundlage unserer Gesundheit.
    Da es für alles auch eine gegensätzliche Wirkung gibt, tritt nämlich in dem Augenblick, wo die Gefahr vorhanden ist, dass wir uns zu sehr an die physisch-sinnliche Welt ketten und uns dadurch zu viel rauben von dem, was uns hinaufführen könnte in die geistige Welt, ein, dass in dem Augenblick das Organ zerstört wird, dass es entweder gelähmt oder zu schwach gemacht wird zum Wirken.
    Es ist mir klar, dass sich die materialistische Gesinnung wehrt gegen die Anerkennung von wiederholten Erdenleben und den Gedanken, dass der Mensch seine Untaten wieder ausgleichen muss. Solche Schicksale sind jedoch aus der Welt zu schaffen, aber eben nur durch Erziehung und Erbildung einer anderen Denkungsart.
    In der Gegenwart ist das Schicksal, dem niemand entkommt, auszutragen; und solche bedauernswerte Menschen, mir tut ihr Anblick jedesmal in der Seele weh, brauchen die Unterstützung der übrigen Menschheit nicht nur in materieller Hinsicht. Sie ihnen zu verweigern wäre ein Zeichen dafür, dass die Politik nichts mehr vom Leben versteht. Und das wiederum ruft in Zukunft bei Beibehaltung der materialistischen Gesinnung, die nur Sinnlich-Physisches gelten lassen will, wie Antropologie und Agnostizismus, eine ungeheure Vermehrung von Behinderten hervor. Es ist geistige Gesetzmäßigkeit, die sich da offenbart, darüber muss endlich nachgedacht werden. Die geisteswissenschaftlichen Grundlagen dazu sind vorhanden.

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    Grundsätzlich gilt "Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben" und jede werdende Mutter ist sich ihrer Verantwortung bewusst und wird jede Mutter-Kind-Pass-Untersuchung sowie Vorsorgeuntersuchung machen lassen. Natürlich müssen wir auf die Diagnose des Arztes vertrauen. Ich selbst habe einen Bruder der an einem Down-Syndrom leidet. Für meine Mutter stellte sich niemals die Frage, was mache ich mit einem behinderten Kind und verklage ich den Arzt, weil er mich zu spät davon informiert hatte. Mein Bruder ist ein vollwertiges Mitglied der Familie, auch wenn er sich nicht so verständigen kann. Seinen Willen bringt er jedoch klar zum Ausdruck. Und Menschen, die uns mit ächtenden Blicken begegnet sind, haben wir mit einem Lächeln im Gesicht klar zum Ausdruck gebracht, dass für uns das keine Last ist, sondern eine Freude.
    Die Last ist eher finanziell gegeben, da bis heute keine Hilfe zu erwarten ist. Die Kosten für Betreuung, Therapien, Ärzte usw. sind enorm. Gewiss bekommt man Pflegegeld und mehr Familienbeihilfe, doch erst kürzlich hat die Bundesregierung die 13. Familienbeihilfe gestrichen, die Familienbeihilfe betragsmäßig herab gesetzt und das Pflegegeld der Pflegestufe 1 gestrichen, sodass die nachfolgenden Stufen auch sich betragsmäßig verringern. Das heißt, jede Familie muss selbst tief in die Taschen greifen, um den geliebten Menschen weiterhin bestmöglich versorgen zu können. Und ich denke hier sollte die Regierung etwas ändern und nicht zur Diskussion stellen, ist ein behindertes Kind "ein Schadensfall" und "wer bezahlt für diesen Schadensfall"!!!!
    Ein Kind ist erst "ein Schadensfall", wenn die Schwangerschaft gut verlaufen ist und dem Arzt bei der Geburt eines gesunden Kindes ein Fehler unterläuft und das Kind danach geistig und/oder körperlich behindert ist. Dann denke ich, ist es ein "Schadensfall" und sollte der Arzt zur Verantwortung gemacht werden.

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    Endlich hat man scheinbar ein ewiges Menschheitsproblem gelöst: der Staat macht durch das Schadensersatzrecht unausweichlichen Druck auf die Ärzte, dass sie allen Druck auf Frauen ausüben, im Falle einer möglichen Behinderung, abzutreiben; wenn ein Kind dennoch behindert zur Welt kommt, hat man dann die Schuldigen: die Ärzte. Elegant eingefädelt, nicht?
    Ist das die Entscheidungsfreiheit, die sich die Frauen - oder Fr. Minister Heinisch-Hosek - wünschen?
    Weiß die Frauen-Ministerin, dass sie hier statt dem Recht auf Abtreibung der subtilen "Pflicht zur Abtreibung" das Wort redet, einem staatlichem vermittelten Druck zur Tötung behinderter Feten? Ist das der Staat, den wir uns wünschen, das Recht als Spiegel unserer Werthaltungen: Menschenwürde und Lebensrecht nach dem Schadensersatzrecht bewertet, es einer Berufsgruppe zur Entsorgung oder Versorgung zuzuschieben, statt solidarisch einzustehen? Frauen, die unwürdig vor Gericht vorgeben müssen, sie hätten ihr Kind eigentlich töten wollen, um zur nötigen Unterstützung zu gelangen?
    Dabei ist es so einfach: Selbstverständlich haben behinderte Menschen ein Recht auf Leben gleich gesunden Menschen, selbstverständlich haben Frauen ein Recht, im Falle einer Abtreibung nicht bestraft zu werden, selbstverständlich haben Ärzte für Fehler einzustehen, aber nicht mit der Drohung einer Existenzvernichtung, und selbstverständlich hat die Gesellschaft die Pflicht, die materiellen Leistungen für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen! In diesem Fall ist der Ansatz von Fr. Bandion Ortner nur zu unterstützen: für die Menschen und für eine "menschliche" Gesellschaft: Soldarität - auch und gerade finanzielle - mit den Betroffenen, aber weg mit dem staatlichen Druck zum Töten!

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    Presseerklärung zur geplanten Änderung des Schadensersatzrechtes
    Salzburg, 06. Jänner 2011


    Das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der Justizministerin Frau Mag. Bandion-Ortner, das Schadensersatzrecht so zu ändern, dass aus der Geburt eines Kindes – unabhängig ob gesund oder behindert - künftig kein Schadensersatzanspruch mehr geltend gemacht werden kann.

    Die in den vergangenen Jahren vom OGH aufgrund der derzeitigen Rechtslage gefällten Urteile, durch welche die Geburt behinderter Kinder als Schadensfälle angesehen wurden, weil die Behinderung entweder nicht „rechtzeitig“ erkannt oder die ärztliche Aufklärung über eine solche als unzureichend angesehen wurde, sodass in der Folge die Eltern sich nicht zeitgerecht zu einer Abtreibung entschließen konnten – diese Urteile sehen wir nach wie vor als Schande für den österreichischen Rechtsstaat an und erlauben uns, unsere diesbezügliche Argumentation neuerlich darzulegen:

    Offensichtlich stand hinter diesen Urteilen die bedenkliche Philosophie, dass jedes Elternpaar einen Anspruch – ja das Recht auf ein gesundes Kind habe. Ein solches ist jedem Paar zu wünschen. Jeder Arzt wird sich darum bemühen, sein Bestes zu tun, um diesen Wunsch zu verwirklichen – unabhängig davon, ob über ihm ein Damoklesparagraph hängt oder nicht. Sollte jedoch ein Kind krank oder behindert sein, ohne dass ärztliches „Verschulden“ im Sinne einer Schädigung oder Verletzung des Kindes durch den Arzt bzw. einer unterlassenen Therapie vorliegt, so darf sich nicht aus der enttäuschten Hoffnung auf ein gesundes Kind ein Anspruchsdenken im Sinne von Schadenersatzforderungen entwickeln !

    Weiters haben Eltern eines behinderten Kindes – juristisch betrachtet – nicht das Recht auf eine Spätabtreibung. In Österreich handelt es sich bei jeder Abtreibung – auch aus medizinischer Indikation - um ein strafrechtliches Delikt, welches lediglich straffrei gestellt ist. Eine Abtreibung ist kein Bestandteil ärztlicher (Heil-)Kunst, kein Therapieverfahren – sie ist lediglich straffrei, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird, wobei dieser zu diesem Eingriff nicht gezwungen werden darf. Dieser darf auch die Durchführung einer Abtreibung ablehnen.

    Die im Präzedenzfall 2008 übersehene Diagnose mag noch so folgenschwer wie tragisch gewesen sein: Es handelte sich jedoch weder um eine aktive Schädigung eines zuvor gesunden Kindes durch eine Fehlhandlung eines Arztes, noch um eine Verzögerung einer möglichen Therapie. Das Ausbleiben der Diagnose hatte zur Folge, dass ein Mensch – wenn auch schwer behindert – lebt und nicht abgetrieben wurde. Es wurden dadurch lediglich zwei „Schein-Rechte“ verletzt: das auf ein gesundes Kind sowie jenes auf Abtreibung eines behinderten Föten ... beide sind glücklicherweise nicht im Österreichischen Gesetz verankert !


    Aus diesem Grund ist es längst an der Zeit, derartige Schadensersatzurteile durch eine präziser formulierte Rechtsgrundlage zu verhindern. Die Argumentation der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in der derzeitigen Diskussion, dass durch den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf Frauen gegebenenfalls das Recht genommen werde, sich frei gegen ein behindertes Kind zu entscheiden, beruht genau auf oben angeführten „Scheinrechten“, und ist offensichtlich vor allem ideologisch motiviert.

    Die geplante Gesetzesänderung entbindet Ärzte/-innen keineswegs von ihrer Sorgfaltspflicht, nimmt ihnen jedoch den Druck, eine Absicherungsmedizin um jeden Preis zu betreiben und im auch noch so geringsten Zweifelsfall für eine Abtreibung zu plädieren.

    Unbestritten ist ein behindertes oder krankes Kind (je nach Betrachtungsweise) weit mehr / weniger als ein „Schadensfall“ – es ist eine gewaltige Herausforderung (aber oft auch eine große Bereicherung) für die Eltern und Familie aber auch für das Umfeld, ein Gradmesser für Humanität und Menschlichkeit, ein Mensch, der sich nicht dem Leistungsstreben und Profitdenken unserer Gesellschaft unterwerfen kann und muss. Es ist aber vor allem und unumstößlich ein Mensch, der trotz aller Behinderung ein Recht auf Leben und würdevolle Behandlung hat !

    Gerade auch in Hinblick auf die historische Last Österreichs sehen wir es als eine Frage der ethischen Verpflichtung, nun die Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass künftig in der Rechtssprechung nicht mehr zwischen „schadhaftem“ und „nicht-schadhaftem“ Leben differenziert werden kann!

    Im Namen von 358 Ärztinnen und Ärzten

    für das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“

    Dr. Florian Baumgartner

    Das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ wurde im Jahr 2004 gegründet und wird mittlerweile von 358 Ärztinnen und Ärzten aus allen Fachbereichen der Medizin unterstützt. Als Ärzte, die sich dem Hippokratischen Eid verpflichtet fühlen, wollen wir dem Leben dienen und können selbst keine Schritte gegen dieses setzen. Ausgehend von diesem Verständnis unseres Berufsethos eint uns die Sorge um die zunehmende Bedrohung menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft. Wir sehen unter anderem darin unsere ärztliche Berufung und Verantwortung, dieses Leben von Beginn bis zu seinem natürlichen Ende zu schützen und diese Meinung auch öffentlich zu artikulieren.

    Nähere Informationen finden Sie unter:

    www.salzburgeraerzteforum.com

    Kontakt: info@salzburgeraerzteforum.com

    Für jegliche Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung !

    EINE INITIATIVE FÜR DEN SCHUTZ DES LEBENS VOM ANFANG BIS ZU SEINEM NATÜRLICHEN ENDE

  • Ich finde diese Untersuchungen sehr fragwürdig. Denn wie schon von Agnes beschrieben leifern Sie nur Wahrscheinlichkeiten und es ist schwierig zu entscheiden was ein lebenswertes Leben ist und was nicht. Erschwerend kommt noch dazu, dass diese Untersuchungen auch nicht ganz ohne Risiko sind.

  • Ich denke der Begriff "Schadensfall" entstand, um unter diesem Titel überhaupt auf "Schadensersatz" klagen zu können.

    Ärzte sind dem Leben verpflichtet und nicht dessen Verhinderung oder gar Vernichtung. Behinderte Kinder sind aber nur ein Grund für eine Abtreibung. Ein Leitspruch der Behinderten lautet: "Wir sind nicht behindert, wir w e r d e n behindert." Oder eben verhindert. Ein anderes, wenig beachtetes Schicksal erleiden die zwar nicht behinderten, aber unerwünscht und dann ungeliebten Kinder, die dann oft ein Leben lang unter den Folgen leiden. Für behinderte kann man die Allgemeinheit verpflichten, für diese nicht. Sie mögen oft selbst wünschen, nie geboren worden zu sein. Man sieht, wohl auch aus Sicht der Ärzte, dass eben alles mindestens zwei Seiten hat und jeder einzelne Fall besonderes Verantwortungsgefühl erfordert(e). Auf juristischer Ebene werden sie schlecht zu lösen sein.

    Unsere Gesellschaft ist für dieses Thema so sensibilisiert oder sollte es wenigstens sein, weil der "Schadensfall" das "lebensunwerte Leben" abgelöst hat und das "Nie wieder" in Frage stellt.

  • Als betroffene Mutter - 3jähriger Sohn mit Diabetes, Klumpfuß und Entwicklungsverzögerung - möchte ich folgendes kommentieren: bei allen Untersuchungen beginnend mit der Nackenfaltenmessung und allen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gab es niemals einen Hinweis darauf, dass mein Kind mit einem Klumpfuss geboren werden wird. Überraschung bei der Geburt dass dies so war. Die Entwicklungsverzögerung ist erst mit ca. 1 Jahr erkannt worden und die Diabetes erst mit 1 1/2 Jahren. Was würde es mir heute nutzen, Schadenersatz zu fordern? Nichts, weil es nämlich das wirkliche Problem nicht löst: Integration in Kindergarten und Gesellschaft. Ich hätte niemals gedacht, dass es derartig schwierig ist, die Kinderbetreuung für ein Diabeteskind zu organisieren. Mein Sohn ist zwar im Kindergarten, doch er darf nur vormittags 3 Stunden bleiben. Nur aufgrund der Tatsache, dass ich Teilzeit arbeite und meine Familie an meinen Arbeitszeiten die Nachmittagskinderbetreuung übernimmt, ist diese Art der "Betreuung" möglich.
    Wichtiger als irgendwelche Schadensersatzzahlung ist es aus meiner Sicht, dass Integration nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch gelebt wird. Was nutzt Geld, wenn behinderte Kinder weiterhin am Rande der Gesellschaft aufwachsen müssen, weil die Gesellschaft nicht fähig ist, sie zu integrieren.
    Außerdem: es gibt genügend Fälle, wo bei pränatalen Untersuchungen Behinderungen festgestellt werden, die sich dann im Nachhinein als nicht vorhanden herausstellen. In solchen Fällen ist es den Eltern zu verdanken, dass sie sich pro (vermeintlich) behindertes Kind entschieden haben und nicht dagegen. Es zeigt nur wieder: die Eltern haben die Letztentscheidung und nur sie sind dafür verantwortlich. Der Arzt muss aufklären! Das ist aus meiner Sicht seine Aufgabe, doch wie gesagt die Verantwortung liegt bei den zukünftigen Eltern.
    Daher: Geld für die Integration locker machen und weg mit dem Schadenersatz.

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