Hoch gehen die Wogen wegen der Idee, der Justiz künftig durch einen Justizanwalt auf die Finger sehen zu lassen. Vom Ende der Gewaltenteilung ist bereits die Rede, die Richter drohen mit einem Aufstand und rufen sogar nach einer Volksabstimmung.
Warum die Justiz gar so allergisch auf die Idee eines Aufpassers reagiert? Das kann nur an der Geschichte von Preußenkönig Friedrich II. und dem Müller-Arnold-Prozess liegen.
Die ging so: Im Preußen des Jahres 1779 wurde dem Wassermüller Christian Arnold der Prozess gemacht, weil er dem Grafen Schmettau den Zins für seine Mühle schuldig geblieben war. Der Müller begründete dies damit, dass ihm durch das Anlegen von Karpfenteichen das Wasser für das Betreiben der Mühle entzogen worden sei. Kein Wasser, kein Einkommen, kein Zins – so die Rechtfertigung des Müllers.
Die Justiz beeindruckte das herzlich wenig. Sie verurteilte Arnold und verfügte zudem die Zwangsräumung und Versteigerung seiner Mühle.
Der Müller, solcherart um seine Existenz gebracht, wandte sich an den König. Dieser verwies den Fall an die nächste Justizinstanz, die jedoch wieder zu Gunsten des Grafen entschied. Friedrich der Große setzte daraufhin eine ranghohe Untersuchungskommission ein, um den Fall prüfen zu lassen. Ergebnis: Das gleiche Urteil wie zuvor.
Der König – schon leicht genervt – befahl der Berufungsinstanz nun klipp und klar, „die Sache mit dem Arnold sogleich in Ordnung zu bringen“. Der Müller habe seine Mühle zurückzubekommen, und eine Entschädigung dazu. Andernfalls, so der drohende Nachsatz des allerhöchsten Schreibens, werde Seine Königliche Majestät „alle zum Teufel jagen“.
Aber die Justiz blieb standhaft und bestätigte die Verurteilung des Müllers erneut. Die Rache des Alten Fritz war fürchterlich: Kaum war das Urteil gesprochen, ließ er den Großkanzler und die drei Richter auf sein Schloss zitieren, tobte über die „Advokaten-Streiche“, die den kleinen Leuten ihr Recht vorenthielten, und griff zu drastischen Maßnahmen: Der Großkanzler wurde entlassen, die drei Richter kamen hinter Schloss und Riegel und wurden zu einem Jahr Festungshaft verdonnert (die ihnen vom König aber schließlich erlassen wurde).
Die preußische Justiz war schockiert über den Vorfall, Müller Arnold war froh. Er bekam seine Mühle zurück. So weit die Geschichte von Friedrich II., dem Justizanwalt.



