Und wieder herrscht Bananenrepublik-Alarm im Lande. Und wieder ist es ausgerechnet die Justiz, die diesem schweren Vorwurf ausgesetzt ist. Journalisten fanden sich - ohne rechtliche Grundlage - als „Beschuldigte" in einem Strafverfahren wieder, weil sie gewagt hatten, aus einem deutschen Gerichtsakt zu zitieren. Und dem ORF ward per Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) aufgetragen, Recherchematerial an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.
Dass dieses Urteil wegen eines Formalfehlers des OLG nun voraussichtlich aufgehoben werden muss, wird das Ansehen der Justiz nicht steigern. Sie fällen Fehlurteile und sind nicht einmal in der Lage, dies formal korrekt zu tun, könnten Polemiker ätzen.
Die Polemiker hätten so unrecht nicht. Mögen die Juristen auch uneins sein, ob das ORF-Urteil des Gerichtshofs inhaltlich haltbar ist - eines steht außer Frage: Der OLG hat in der Abwägung zwischen der möglichen Aufklärung einer Straftat (die auf den ORF-Bändern möglicherweise zu sehen ist) und dem Redaktionsgeheimnis zuungunsten des letzteren entschieden. Das ist mit demokratischen Standards unvereinbar. Denn es bedeutet, dass die Justiz dem Redaktionsgeheimnis nicht den Charakter eines Grundrechts zubilligt, das absolut, unter allen Umständen und immer zu gelten hat. Sondern dass es bei Bedarf, und wenn es der Justiz opportun erscheint, aufgehoben werden kann.
An dieser Stelle empfiehlt sich der Einschub, dass das Redaktionsgeheimnis keineswegs, wie vielfach vermutet, ein Privileg für Journalisten ist, sondern ein Privileg für die Demokratie: Es soll die Identität von Menschen schützen, die sich zwecks Aufklärung von Missständen an die Medien wenden. Menschen also, die mit ihren Informationen der Gesellschaft einen Dienst erweisen, aber Repressalien zu fürchten haben. Daher muss die Entscheidung über seine elektronischen Aufzeichnungen (die außer den mutmaßlichen Straftätern auch völlig Unbeteiligte enthalten) dem ORF überlassen bleiben. Die dieser Tage abgesonderte Aussendung von ÖVP-Verfassungs(!)sprecher Wilhem Molterer mit dem Titel: „Warum behindern Wrabetz & Co Aufklärung einer möglichen NS-Wiederbetätigungshandlung?" darf daher unter H wie Heuchelei abgelegt werden. Was würde Molterer, von Freund und Feind Pater Willi genannt, sagen, würde jemand auf die Idee kommen, katholische Priester für das, was ihnen unter dem Siegel des Beichtgeheimnisses anvertraut wird, haftbar zu machen?
Zurück zur Justiz, die gleich zwei Mal irrte: Die ORF-Entscheidung des OLG ist, wie sich herausgestellt hat, aus formalen Gründen nichtig. Die Einvernahme von Enthüllungsjournalisten war, wie die Justizministerin kleinlaut zugeben musste, ein „Fehler". Schwer zu glauben, dass diese Anhäufung von Fehlern Zufall ist. Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Justiz dem Journalismus ganz bewusst die Daumenschrauben ansetzen will. Was Anlass zu Sorge gilt.
Man wird nicht fehl gehen in der Annahme, dass zahlreiche der Ermittlungen, die die Justiz derzeit an der korruptionsanfälligen Schnittstelle zwischen Politik und Wirtschaft tätigt, bereits eingestellt wären, gäbe es nicht Journalisten, die immer neue Fakten an die Öffentlichkeit bringen. Und die Justiz damit zwingen, ihren Job zu erledigen.
Was passiert, wenn die Justiz ihren Job nicht erledigt, erlebten wir in den vergangenen Jahren zur Genüge: Skandale, die förmlich nach dem Staatsanwalt schrieen, wurden sang- und klanglos beerdigt (man denke an Grassers Homepage-Affäre). Geldströme, die nach allen Regeln der Vernunft als verdeckte Parteienfinanzierung zu bewerten waren, interessierten die Justiz nicht einmal am Rande (man denke an die zahlreichen meist BZÖ-nahen „Agenturen", die von Firmen, die irgend etwas vom Staat brauchten, millionenschwere Berater- und sonstige Verträge erhielten). Und Ermittlungen gegen den ortstafelverrückenden Kärntner Landeshauptmann wurden mit der sinngemäßen Begründung eingestellt, dass dieser eben nicht wisse, was er tue.
In all diesen Affären wurde die Aufklärungsarbeit, die eigentlich von der Justiz hätte geleistet werden sollen, von Journalisten geleistet. Oftmals tatkräftig behindert von der Justiz, die sich etwa im Fall des ortstafelverrückenden Landeshauptmannes nicht für die Beweggründe des einstellungswütigen Staatsanwalts interessierte. Sondern für die Frage, wie die Information über die Einstellungsbegründung an die Öffentlichkeit kommen könnte.
Maßgebliche Kräfte in der Justiz stehen der Arbeit von Enthüllungsjournalisten so gegenüber wie Kaiser Ferdinand der Gütige 1848 dem vor seinen Fenstern revoltierenden Volk: „Ja, derfen s' denn des?" Sie „derfen" offensichtlich nicht, die Journalisten.
Daher müssen sie - kein Wunder in einem Land, in dem das alles verbergende, alles vertuschende „Amtsgeheimnis" den Status eines Staatsgrundgesetzes hat - mit behördlichem Widerstand, wenn nicht Schlimmerem, rechnen.
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Diesbezüglich ist es ein Glück, dass hinter den meisten Medien Konzerne mit ihren wirtschaftlichen Interessen stehen, wie sie bereits weltweit die reale Herrschaft übernommen haben und ihnen daher als mächtige Rückendeckung dienen. Dass dieser Umstand andererseits dazu dient, (Wirtschafts)kriminelle innerhalb der Regierung und in ihrem Umfeld nicht erfassen zu können, ist die Kehrseite dieser Medaille. Die Justiz in Geiselhaft der Schönen und Reichen einerseits und der Politik, die vor allem für diese da ist, das ist das Ende der verfassungsgemäßen Machttrennung und damit auch das Grab der Demokratie.
Wir sind wohl das einzige Land der Welt, wo die Journaille über die Justiz regiert. Eine echte Bananenrepublik.
Das ist kein Klartext, sondern das verantwortungslose Geschreibe eines Kommentators, der sich für einen Journalisten und für berufen hält, "die Justiz" zu kritisieren, obwohl er ganz offensichtlich ein Urteil nicht von einem Beschluss unterscheiden kann. Allein schon der zur Sache vollkommen unnötige persönliche Angriff gegen den als "Pater Willi" apostrophierten Wilhelm Molterer erweist die Qualität der Artikels, der wenigstens in der Aussage zutreffend ist, als "das Ringen" (wer ringt da?) zwischen "der Justiz und der freien Presse "ein ungleiches" ist, weil für sachbezogene Entgegnungen ohnehin nie Raum gegeben wird. Was versteht der Autor überhaupt unter "der Justiz", die ihm anscheinend generell ein Dorn im Auge ist, was aber nicht hindert, bei jeder unpassenden Gelegenheit nach "dem Rechtsstaat" zu rufen. Wenn der Verfasser des - im Ergebnis unsachlichen - Kommentars vermeint, die Journalisten zwängen "die Justiz" ihren Job zu erledigen, kann man darüber nicht einmal mehr lachen.,
Dr. Erich Carli, Mondsee
Warum nicht gleich die Justiz abschaffen und die Journalisten sollen deren Aufgabe übernehmen? Herr Koller soll dann der Präsident dieser Institution werden! Er weiß ja, wie alles sein soll und er ersparte sich die Mühe mit "dem Zwingen der Justiz, den Job zu erledigen"!
Ich bin mir sicher, viele positive Blogs werden eintreffen - denn dies gefällt derzeit vielen Bürgern. Ich frage mich nur, warum ein eine Qualitätszeitung und deren dekorierter Journalist in diesen Chor einstimmen muss.
Der Mut - die Justiz "anzugreifen", und Mängel "aufzudecken", reicht aber nicht so weit, die viel grössere, aktuelle Gefahr "anzugreifen" die uns vom expansiven und agressiven Islam droht. Dort wird im Duett mit der Politallianz zweistimming das unschöne Lied von "braven und integrierten" Islam kräftig mitgesungen, und der tumbe Österreicher reibt sich die Augen, und erkennt, die Türken - einst vor Wien, sind jetzt in Wien, ja im ganzen Westen schon wie eine Flut. Nix hat sich zwar im Kopf, oder an den Hass- und Gewaltsuren des Korans seit 1400 Jahren geändert. Tausende Moscheen stehen in der Landschaft und verkünden, dass es nur einen Gott gibt. Max nix, sie sind ja brave Mitbürger-ein Schelm (oder kluger Kopf) der anders denkt. Nur eine Frage bleibt. Wie kann man alle !!! Journalisten -pro Islam- verbiegen. Ein Wunder, ein Wunder!
Exzellent!